Förderung für die Solaranlage im Überblick2019-06-26T10:26:39+02:00

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Förderung für die Solaranlage im Überblick

Die Sonne sendet an einem einzigen Tag mehr Energie zur Erde, als die gesamte Menschheit in einem Jahr verbrauchen könnte. Diese Energie lässt sich mit einer Solarthermie- oder einer Photovoltaikanlage technisch nutzen, um eigene Wärme oder eigenen Strom zu gewinnen. Da das neben dem Geldbeutel auch die Umwelt und das Klima entlastet, bietet der Staat eine hohe Förderung für die Solaranlage. Neben der BAFA-Förderung für Solar-Wärme gibt es dabei auch zinsgünstige Kredite zur Förderung für die Photovoltaik. Eine Einspeisevergütung zur Solaranlagen-Förderung sorgt darüber hinaus für regelmäßige Erträge aus der Photovoltaikanlage.

Förderung für die Solaranlage zur Erzeugung von Strom oder Wärme

BAFA-Förderung für die Solaranlage zur Wärmeerzeugung

Geht es um die Förderung der Solarthermie, vergibt der Staat hohe Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unterscheiden muss man dabei zwischen Anlagen, die allein für warmes Trinkwasser sorgen, und denen, auch die Heizung unterstützen.

  Förderung für die Solaranlage im Altbau Förderung für innovative Anlagen
im Altbau im Neubau
BAFA-Förderung für Solar-Warmwasser 500 € oder 50 €/m² 100 €/m² 75 €/m²
Voraussetzungen: Kollektorfläche von 3 bis 40 m² und mind. 200 Liter Speicher Kollektorfläche von 20 bis 100 m² auf Gebäuden mit mind. 3 Wohnungen oder 500 m² Nutzfläche sowie Ein- und Zweifamilienhäusern mit solarer Deckungsrate von mind. 50 %
BAFA-Förderung für Solar-Heizung 2.000 € oder 140 €/m² 200 €/m² 150 €/m³
Voraussetzungen: Flachkollektoren: 940 m² und Speicher von 40 l/m²

Vakuumkollektoren: 740 m² und Speicher von 50 l/m²

Kollektorfläche von 20 bis 100 m² auf Gebäuden mit mind. 3 Wohnungen oder 500 m² Nutzfläche sowie Ein- und Zweifamilienhäusern mit solarer Deckungsrate von mind. 50 %
BAFA-Förderung zur Erweiterung der Solarthermie 50 €/ m²
Voraussetzungen: Erweiterung um 4 bis 40 m² Kollektorfläche
Beantragung der Förderung der Solarthermie Bis zu 9 Monate nach Inbetriebnahme

bei dem BAFA

Vor dem Beginn des Vorhabens

bei dem BAFA

Förderung für die Solaranlage zur Warmwasserbereitung

Eine Warmwassersolaranlage besteht aus Kollektoren, einem Solarkreislauf und einem Trinkwasserspeicher. Während die Kollektoren dabei eine zirkulierende Solarflüssigkeit erwärmen, transportiert diese die Energie zum Speicher. Hier erwärmt sie das Trinkwasser und der Kreislauf beginnt von vorn. Für die Solaranlage-Förderung vergibt der Staat Zuschüsse über das BAFA. Dabei gibt es:

  • mindestens 500 € (oder 50 €/m² Kollektorfläche) im Gebäudebestand für Anlagen mit einer Kollektorfläche von 3 bis 40 Quadratmetern
  • 100 €/m² für innovative Anlagen im Gebäudebestand mit einer Kollektorfläche von 20 bis 100 m²
  • 75 €/m² für innovative Anlagen im Neubau mit einer Kollektorfläche von 20 bis 100 m²

Voraussetzung für die BAFA-Förderung im Altbau ist die Installation eines Speichers, der mindestens 200 Liter Trinkwasser fassen kann.

Damit Hausbesitzer im Neu- und Altbau von der höheren Innovations-Förderung für die Solaranlage profitieren, ist diese:

  • auf einem Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten oder einem Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mindestens 500 m² zu installieren
  • auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus zu installieren, dessen Wärmebedarf zu mindestens 50 Prozent mit Solarwärme gedeckt wird

BAFA-Förderung für die Solar-Heizung

Eine Solarheizung funktioniert ähnlich wie eine Warmwasser-Solaranlage. Der einzige Unterschied ist, dass sie die Wärme nicht an Trinkwasser, sondern an das Heizungswasser abgibt. Dieses speichert die Energie in einem Pufferspeicher und leitet sie bei Bedarf an Raumheizung oder Warmwasserbereitung. Auch hier gibt es eine Förderung für die Solaranlage vom BAFA. Dabei profitieren Hausbesitzer von:

  • mindestens 2.000 € (oder 140 €/m² Kollektorfläche) im Gebäudebestand, wenn die Anlagen eine Fläche von maximal 40 m² hat
  • 200 €/m² für innovative Anlagen im Gebäudebestand mit einer Kollektorfläche von 20 bis 100 m²
  • 150 €/m² für innovative Anlagen im Neubau mit einer Kollektorfläche von 20 bis 100 m²

Voraussetzung zur BAFA-Förderung für die Solaranlage ist, dass diese bei Flachkollektoren eine Fläche von mehr als 9 m² und ein Speichervolumen von mindestens 40 l/m² hat. Bei effektiveren Vakuumkollektoren genügt hingegen bereits eine Fläche von mindestens 7 m². Um die Solaranlagen-Förderung zu bekommen, ist dabei ein Pufferspeicher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 50 l/m² Kollektorflächen nötig.

Die Anforderungen für innovative Anlagen unterscheiden sich nicht von denen für die Förderung der Solarthermie zur Warmwasserbereitung.

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Förderung der Solarthermie-Erweiterung

Die Solaranlagen-Förderung gibt es aber nicht nur, wenn sich Hausbesitzer für eine neue Anlage entscheiden. Auch für die Erweiterung bestehender Systeme profitieren sie von einer hohen BAFA-Förderung. Dabei gibt es:

  • 50 €/m² Kollektorfläche für die Erweiterung um 3 bis 40 m²

BAFA-Förderung für die Solaranlage beantragen

Möchten Bauherren und Hausbesitzer die Förderung der Solarthermie beantragen, müssen sie sich dazu direkt an das BAFA wenden. Während sie dazu im Bestand nach der Inbetriebnahme noch neun Monate Zeit haben, ist die Innovations-Förderung für die Solaranlage im Neu- oder Altbau vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen.

Förderung für die Photovoltaik

Geht es um die Photovoltaik-Förderung, profitieren Verbraucher von zinsgünstigen Krediten und hohen Tilgungszuschüssen der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Die Mittel gibt es dabei nicht nur für die Kollektoren auf dem Dach, sondern auch für den Stromspeicher im Haus. Für zusätzliche Sicherheit sorgt darüber hinaus auch eine Einspeisevergütung zur Förderung für die Solaranlage.

  Photovoltaik-Förderung Stromspeicher-Förderung Einspeisevergütung
Fördergeber KfW

(Programm 270)

KfW

(Programm 275)

Stromnetzbetreiber (EEG)
Förderart Kredit Kredit Vergütung für eingespeisten Strom
Förderhöhe/ Konditionen max. 50 Mio. € zu einem Zinssatz ab 1,05 % 100 Prozent der Investitionskosten ab 1,0 % 12,24 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Juni 2017)
Besonderheiten der Solaranlagen-Förderung Dachsanierung kann mitfinanziert werden Tilgungszuschüsse von 10 bis 19 % verringern Darlehensbetrag für 20 Jahre festgeschrieben
Beantragung der Photovoltaik-Förderung Vor dem Beginn des Vorhabens bei der Hausbank Vor dem Beginn des Vorhabens bei der Hausbank mit der Anmeldung der Photovoltaik-anlage bei der Bundesnetzagentur, spätestens 3 Wochen nach Inbetriebnahme

Kredite zur Solaranlagen-Förderung von der KfW

Möchten Hausbesitzer die Sonne anzapfen, um eigenen Strom zu erzeugen, können sie einen Kredit von der KfW beantragen. Dabei gibt es über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“:

  • bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben mit einem Zinssatz ab 1,05 Prozent

Während sich die Summe nur einmal abrufen lässt, richtet sich der tatsächliche Zinssatz nach den Sicherheiten und der Bonität der Antragsteller.

Übrigens: Die KfW bietet damit nicht nur eine Förderung für die Solaranlage. Denn mit dem Kredit lassen sich auch eventuell nötige Arbeiten am Dach finanzieren.

Förderung für die Photovoltaik beantragen

Um die Photovoltaik-Förderung der KfW zu beantragen, müssen sich Hausbesitzer unbedingt vor dem Beginn des Vorhabens an ihre Hausbank wenden. Diese hilft beim Ausfüllen der nötigen Unterlagen und klärt alles Weitere mit der KfW.

Photovoltaik-Förderung für Stromspeicher

Stromspeicher passen das solare Angebot an den Strombedarf im Haus an und sorgen so für eine höhere Eigennutzungsrate der selbst erzeugten Energie. Das macht unabhängig von öffentlichen Stromanbietern und spart bares Geld. Da die Technologie auch die Stromnetze entlastet, hat der Staat die Solaranlagen-Förderung auch auf Stromspeicher ausgeweitet. Dabei gibt es über das Programm 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“:

  • Kredite mit einem Zinssatz ab 1,0 Prozent und hohen Tilgungszuschüssen

Während sich der Zinssatz auch hier nach persönlichen Sicherheiten und der Bonität der Antragsteller richtet, sinken die hohen Tilgungszuschüsse halbjährlich von aktuell 19 Prozent auf 10 Prozent in der zweiten Jahreshälfte 2018. Grund dafür sind die sinkenden Preise der Stromspeicher, durch die eine Photovoltaik-Förderung in Zukunft nicht mehr nötig ist.

Beantragen der Photovoltaik-Förderung für Stromspeicher

Genau wie bei der Förderung für die Solaranlage zur Stromerzeugung müssen sich Hausbesitzer zum Beantragen der Mittel an die eigene Hausbank wenden. Wichtig ist, dass das noch vor dem Einbau der Technik erfolgt.

Einspeisevergütung zur Solaranlagen-Förderung

Da Photovoltaikanlagen fossile Energieträger ersetzen und so Umwelt und Klima schonen, verspricht der Gesetzgeber eine sogenannte Einspeisevergütung. Dabei gibt es über 20 Jahre lang einen festgelegten Betrag für jede Kilowattstunde Strom, die in das öffentliche Netz fließt. Um die Förderung für die Solaranlage an die Bedingungen am Markt anpassen zu können, sinken die Beträge Jahr für Jahr. Während Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp ihren Strom selbst vermarkten müssen, gibt es die feste Einspeisevergütung zur Photovoltaik-Förderung für alle kleineren Anlagen.

Entscheiden sich Hausbesitzer zum Beispiel zur Installation einer Solarstromanlage von weniger als 10 kWp, bekommen sie für jede eingespeiste Kilowattstunde 20 Jahre lang:

  • 12,24 Cent je Kilowattstunde, wenn sie die Anlage im Juni 2017 in Betrieb nehmen
  • 12,21 Cent je Kilowattstunde, wenn sie die Anlage im Juli 2017 in Betrieb nehmen
Grafik zum Verlauf der Einspeisevergütung zur Förderung für die Solaranlage

Grafik zum Verlauf der Einspeisevergütung zur Förderung für die Solaranlage.

Die Einspeisevergütung beantragen

Die Vergütung zur Förderung für die Solaranlage bekommen Hausbesitzer, nachdem sie die Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben. Das funktioniert ganz einfach über das Online-Meldeportal, wobei Anlagenbetreiber neben dem Standort und der Leistung auch den Tag der Inbetriebnahme angeben müssen. Wurde die Technik ans Netz angeschlossen, haben sie dazu drei Wochen Zeit.

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